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made for bos FAQ (Häufige Fragen und Antworten)



Bereich: Start -> 5. Was hab ich für Rechte?

Frage
·  1. Urlaub und Krankheit
·  2. Klamotten und Sauberkeit
·  3. Ausbildung
·  4. Vertretung
·  5. Essen und Unterkunft
·  6. Sicherheit
·  7. Finanzieller Ausgleich

Antwort
·  1. Urlaub und Krankheit

Wenn man im THW ist, kriegt man einen Dienstplan. Darin stehen für ein Jahr im Voraus alle Dienstveranstaltungen, an denen man teilnehmen muß. Mindestens sollen es 120 Stunden im Jahr sein, können aber auch mehr sein.

Natürlich hat man das Recht auf Urlaub und gelegentliche Krankheiten (mit Krankenschein). Trotzdem muss man 120 Stunden im Jahr ableisten, deshalb werden meist um die 200 Stunden auf dem Dienstplan stehen, damit man trotz Urlaub auf die Stunden kommt. Das trifft natürlich nicht zu, wenn man nach einem Unfall ein halbes Jahr in der Klink liegt.

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·  2. Klamotten und Sauberkeit

Jeder THW-Helfer hat das Recht, vom THW Arbeits- und Schutzkleidung gestellt zu bekommen. Für die eigenen, privaten Sachen gibt es abschliessbare Spinde in den Umkleide-Räumen. Sind Frauen unter den THW-Helfern, haben die separate Räume zum Umkleiden und separate sanitäre Anlagen. Zu den sanitären Anlagen gehören in der Regel auch Duschräume. Seife bringt man bitteschön selber mit.

Arbeitskleidung umfaßt Arbeitsanzug, Hemd, Socken, Stiefel, eventuell eine Regen-Kombination. Die Schutzkleidung besteht in der Regel aus einem Helm und Handschuhen. Separate Kleidung für Frauen gibt es nicht (und wenns doch welche gibt: Schick sind die Sachen nicht gerade).

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·  3. Ausbildung

Man hat im THW nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht auf Ausbildung. Versteht man etwas nicht, fragt man einen seiner Chefs, und der zeigt einem solange, wie es geht, bis man alles verstanden hat.

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·  4. Vertretung

Es kann sein, dass man sich ungerecht behandelt fühlt oder sonst eine Beschwerde hat. Für solche Fälle gibt es den Helfersprecher, der von allen Helfern des Ortsverbandes gewählt wird. Er vertritt die Rechte der Helfer und ist so etwas wie ein Betriebsrat. Gibt es dann immer noch Probleme, gibt es auf Landesebene den Landeshelfersprecher und auf Bundesebene den Bundessprecher.

Ausserdem gibt es die Helfervereinigung - das ist sowas wie die Gewerkschaft der Helfer. Die gibt es auch auf Orts-, Landes- und Bundesebene. Wie bei einer Berufsgenossenschaft muss man allerdings Beitrag bezahlen. In den meisten Fällen kommt man aber mit 10 oder 20 Euro (oder in richtigem Geld: 20 oder 40 Mark) im Jahr aus.

Aber es gibt vielleicht nicht immer einen Grund, die halbe Welt rebellisch zu machen. Auch die Chefs sind nur Menschen, und mit denen kann man reden.

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·  5. Essen und Unterkunft

Bei allen Diensten, die länger als vier Stunden dauern, bekommt man ein Essen. Da man in der Regel morgens um 8 Uhr anfängt, kommt noch ein Frühstück dazu. Es gibt meist nur EIN Gericht für alle. Wer Moslem, Allergiker, Vegetarier, Veganer oder ein Müslifreak ist, sollte sich selbst was mitbringen. Denn: aus versicherungsrechtlichen Gründen darf man ohne Anordnung das THW-Gelände nicht auf eigene Faust verlassen, also fällt ein Kurzbesuch bei der Frittenbude aus. Man darf sich natürlich eine Pizza liefern lassen.

In den meisten THW-Unterkünften gibt es eine Kantine, wo man in Ruhe essen oder seinen Kaffee trinken kann. Die Mittagspause dauert meistens eine Stunde. Gibts viel zu tun, auch mal nur eine halbe Stunde. Sind die Räumlichkeiten begrenzt, wird in Schichten gegessen.

Geht man für längere oder unbestimmte Zeit auf einen Einsatz, kriegt man nicht nur Essen und (alkoholfreie) Getränke, sondern auch ein Bett und ein Dach über den Kopf. Kann aber auch in einer Schule oder Turnhalle sein.

A propos alkoholfrei: Natürlich gilt im Dienst und im Einsatz absolutes Alkoholverbot. Aber es gibt genug Gelegenheiten (nach dem Dienst, bei Feiern etc.), wo das nicht gilt.

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·  6. Sicherheit

Jeder THW-Helfer ist versichert. Erleidet man im Dienst einen Unfall, bezahlt der Bund die Heilbehandlung, ggf. eine Kur und alles, was dazu gehärt. Wenn man im Dienst anderen einen finanziellen oder persönlichen Schaden zufügt (also aus Versehen ein Haus sprengt, jemanden verletzt oder ein THW-Fahrzeug vor eine Laterne setzt), kommt der Bund für den Schaden auf - es sei denn man macht so etwas vorsätzlich oder grob fahrlässig.

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·  7. Finanzieller Ausgleich

Für jeden Dienst, der auf dem Dienstplan steht, erhält man Fahrgeld - in der Regel im Rahmen eines Strassenbahn-Fahrscheins vom Heim zur Unterkunft. Wohnt man aber direkt neben dem THW, gibts natürlich nix.

Wird man von der Arbeitsstelle weg zu einem Einsatz gerufen, zahlt der Bund dem Arbeitgeber den Lohn weiter - und der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer den Lohn weiter, als wäre er nie weggewesen. Der Arbeitgeber muss einen im Einsatzfall gehen lassen. Das gleiche gilt, wenn man auf Lehrgänge geschickt wird.

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