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made for bos FAQ (Häufige Fragen und Antworten)
Bereich: Start -> 6. Was hab ich für Pflichten?
| Antwort | | · 1. Regelmässige Teilnahme am Dienst Wenn man im THW ist, kriegt man einen Dienstplan. Darin stehen für ein Jahr im Voraus alle Dienstveranstaltungen, an denen man teilnehmen muß. Mindestens sollen es 120 Stunden im Jahr sein, können aber auch locker mehr sein. Meistens sind die Dienste am Samstag, kann aber auch mal ein Abend wochentags sein. Und für Einsätze gibts begreiflicherweise keinen Dienstplan.
Der Dienst beginnt in der Regel morgens um 8 Uhr - und zwar muss man um 8 schon "dienstbereit" sein, also in den THW-Klamotten fertig dastehen.
Trotz Urlaub oder krankheitsbedingten Fehltagen muss man mindestens 120 Stunden im Jahr ableisten, deshalb werden meist um die 200 Stunden oder mehr auf dem Dienstplan stehen, damit man trotz Urlaub auf die Stunden kommt.
Man muss sich selber informieren, wann die Dienste sind - es kann sein, dass man den Dienstplan nur am Schwarzen Brett oder nur im Internet findet. Und man ist selbst dafür verantwortlich, wenn man den Dienst "verpennt".
Drei Tage nach einem versäumten Dienst muss der Krankenschein beim THW vorliegen. Kann man so etwas nicht vorlegen, gibts eine "Mahnung" (ein Brief, in dem das verschuldete Fehlen festgestellt wird). Nach ca. zwei oder drei Mahnungen (je mach Ortsverband) kommt ein Bussgeld. Beim nächsten Mal wird das Bussgeld schon höher (gemessen in Tagessätzen, je nach Einkommen, kann schon mal ein halber Monatslohn sein). Gleichzeitig wird der Rauswurf aus dem THW eingeleitet. Und dann gehts trotzdem zur Bundeswehr. Die Bundeswehr LIEBT Leute, die woanders wegen Faulheit rausgeworfen wurden.
Wird man aus dem THW geworfen, nehmen einen auch die Feuerwehr oder andere Dienste nicht mehr auf. [ Zurück zum Anfang ]
| | · 2. Auf die Chefs hören Jeder, der einen höheren Dienstgrad hat als man selbst, kann einem Befehle erteilen, das ist auch nicht anders als bei der Bundeswehr. Und damit man nicht raten muss, wer das Sagen hat, tragen die Chefs Abzeichen.
Die Befehle sind zu befolgen. Tut man das nicht, muss man schon einen verdammt guten Grund dafür haben. Keine Lust zu haben gilt nicht als Grund.
Nur Strammstehen, Grüssen mit der Hand an der Mütze und ähnlichen martialischen Unsinn gibts beim THW nicht. [ Zurück zum Anfang ]
| | · 3. Ausbildung Man hat im THW nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht auf Ausbildung. Das betrifft nicht nur all die im Dienstplan stehenden Dienste, sondern man kann auch auf Lehrgänge geschickt werden, die eine oder zwei Wochen am Stück dauern. (Trotzdem muss man bei seinem Arbeitgeber keinen Urlaub dafür einreichen, der Bund zahlt in solchen Fällen dem Arbeitgeber den Lohn weiter.) [ Zurück zum Anfang ]
| | · 4. Erreichbarkeit sicherstellen Man muss dem THW seine Adresse, seine Telefonnummer(n), seinen Arbeitgeber (und dessen Telefonnummer(n)) und alle sonstigen regelmässigen Aufenthaltsorte (Frau, Freundin, Geliebte...) mitteilen. Fährt man in den Urlaub, muss man auch das dem THW rechtzeitig (also nicht einen Tag vorher) mitteilen.
Besonders gern hat man beim THW die Angabe einer Funkrufnummer, weil man dann immer und überall erreichbar ist. Hat man ein Funktelefon, MUSS man dem THW auch diese Nummer mitteilen.
Der Grund für den ganzen Aufstand: Wenn ein Einsatz kommt, muss man erreichbar sein.Das gilt natürlich nicht, wenn man gerade in Venezuela ist. Ist aber schon vorgekommen, dass absolute Spezialisten aus dem Urlaub in der Türkei zurückgerufen wurden. Verbringt man den Urlaub zuhause auf dem Balkon, muss man zum THW, wenn ein Einsatz kommt. [ Zurück zum Anfang ]
| | · 5. In den Einsatz gehen Wird man zu einem Einsatz gerufen, muss man kommen. Sich dumm stellen geht nicht. Auch die Eltern oder die Frau vorzuschicken ("Ja, der ist nicht da!") geht auch nicht. Schliesslich ist man beim THW, um anderen in Notlagen zu helfen und nicht, um sich um die Verantwortung zu drücken. Ist man wiederholt nicht zu erreichen, besteht die Gefahr, dass das THW einen rauswirft. Aus dem gleichen Grund sollte man besser nicht den Chef vorschicken, damit der sagt, wie unverzichtbar man im Job ist - der Chef hat vorher unterschrieben, dass er einen freistellen MUSS, wenn ein Einsatz kommt.
Das Ganze betrifft sowohl Einsätze im In- als auch im Ausland. [ Zurück zum Anfang ]
| | · 6. Die eigene Sicherheit beachten Jeder THW-Helfer ist zwar versichert, aber er muss selbst darauf achten, dass er die erforderliche Schutzkleidung trägt. Wenn man schweisst oder mit der Flex arbeitet, gehört beispielsweise die Schutzbrille dazu. Für andere Arbeiten sind Schwimmwesten oder auch Atemschutzgeräte vorgeschrieben. Helme sind für alle Arbeiten Pflicht.
Zur eigenen Sicherheit gilt aber auch: Es gibt Raucher-Pausen. Dazwischen ist absolutes Rauchverbot. Ausserdem sind keinerlei alkoholische Getränke erlaubt. [ Zurück zum Anfang ]
| | · 7. Klamotten pflegen Die Arbeitsanzüge, die man vom THW gestellt bekommt, sind nicht das Eigentum des Helfers, sondern gehören nach wie vor dem Bund. Man ist selbst dafür verantwortlich, dass die Sachen sauber sind, geflickt werden, dass die Stiefel geputzt werden und solche Sachen mehr. Man darf die Sachen nicht auf dem Flohmarkt oder sonstwo verscherbeln. Man sollte die Sachen nicht als praktische Arbeitskleidung für die Schwarzarbeit auf dem Bau oder fürs Autobasteln ansehen. Nach Beendigung der THW-Zeit gehen die Sachen wieder an das THW zurück. Kann man das nicht, muss man Ersatz leisten.
Werden die Sachen im (THW-)Dienst beschädigt, bekommt man sie ersetzt, die beschädigten Sachen behält das THW ein. [ Zurück zum Anfang ]
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